STEUER-STRAFRECHT
Wir verteidigen Sie in Steuerstrafsachen
Im Rahmen der Sachaufklärung durch das Finanzamt, durch das Kontrollmaterial oder bei Durchführung einer Betriebsprüfung geraten Sie plötzlich in den Verdacht, eine Steuerstraftat begangen zu haben. Jetzt ist Eile geboten. Wir beraten Sie in den Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung im Strafgerichtsprozeß.
...oder beraten bei einer Selbstanzeige
Stellen Sie fest, dass Sie vielleicht Fehler bei früheren Steuererklärungen gemacht haben, empfehlen wir eine Selbstanzeige. Das Risiko der Tataufdeckung wird durch eine immer effektivere Vernetzung der Steuerverwaltung mit in- und ausländischen Behörden sehr groß. Wir prüfen, ob überhaupt eine Steuerstraftat vorliegt und beraten Sie über das weitere Vorgehen und arbeiten die Selbstanzeige aus.